Sitzung 09. Februar 2017

Wonach suchen Sie?

Sitzung vom 09. Februar 2017

Anträge


Zum TO11: Gründung des Vereins Metropolregion Rheinland

SOLINGEN AKTIV unterstützt den Grundgedanken einer Teilnahme an der „Metropolregion Rheinland“. Da unseres Erachtens aber die bisher genannte Zielsetzung dieses Projekt relativ einseitig vor allem wirtschaftspolitisch orientiert ist, schlagen wir dem Rat eine Erweiterung für die Zielsetzung vor – verbunden mit der Aufforderung, dass die künftigen Vertreter der Stadt Solingen in der Metropolregion diese erweiterten Ziele dort zu Beratung und Abstimmung einbringen:


Jeweils am Ende der Unterpunkte 2.1 (Ziele) sowie 6.3 in der Beschlussvorlage 2395 soll ergänzend eingeführt werden:


"Der Rat der Stadt Solingen fordert die künftigen Vertreter der Stadt Solingen in der „Metropolregion Rheinland“ auf, sich dafür einzusetzen, dass die folgenden weiteren Punkte in den Aufgabenkatalog der "Metropolregion Rheinland" aufgenommen werden:

Ökologische und soziale Zielsetzungen bezüglich eines Ausbaus des regional vernetzten ÖPNV auf der Basis regenerativer Energien und der schrittweisen Umsetzung eines fahrscheinfreien umlagefinanzierten ÖPNV.

Schrittweise Verlagerung eines immer größeren Anteils des Personen- sowie des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene sowie auf Wasserstraßen.

Weiterer Ausbau des regionalen Radwegenetzes.

Regionalplanung bewusst unter Einbeziehung von Aspekten der Ökologie, der Landschaftsschutzes, des Schutzes des bäuerlichen Raums und der Naherholung.

Schrittweise Vereinheitlichung der von den Kommunen zu verantwortenden steuerlichen Bedingungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer usw.) sowie der Finanzierungsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen (Mindestlohn, Tarifverträge...), um einer Konkurrenz der Kommunen in der Region entgegenzuwirken.

Angemessene Beteiligung (mindestens mit Gastrecht) von Vertretungen der Gewerkschaften sowie von Verbänden aus dem Bereich Umweltschutz und Fahrgästen im ÖPNV bzw. Bahnverkehr."


Die Begründung erfolgt mündlich.

Anfragen


Zur Durchgängigkeit der Wupper für Fische

Die Wupper ist in NRW als sogenanntes Vorranggewässer (die bevorzugte Bearbeitung bei Projektierung und Bau von Fischtreppen, Durchgängigkeitsmaßnahmen, Kraftwerksumbauten etc. durch die Bez.Reg. Düsseldorf und UWB) eingestuft, des weiteren als Programmgewässer für den Aal und Lachs ausgewiesen.

Diese Klassifizierung beinhaltet z.B den Bau von technisch einwandfreien Fischtreppen sowie die Ausstattung von Fischschutzeinrichtungen an Wasserwerken.


Damit Fische und andere Wasserorganismen das bauliche Hindernis des Wehres Neuenkotten überwinden können, ist am Wehr eine Fischtreppe eingerichtet. Diese ist in die Jahre gekommen und hat starke bauliche Mängel, die den Fischweg unbrauchbar machen. Der Fischabstieg ist unmittelbar neben dem Turbinengraben der zum Wasserwerk Glüder führt . Ein Großteil der Fische, die den Fischabstieg nutzen könnten, werden so in den Tod getrieben.


An der Fischtreppe ist laut Mitgliedern des „Burger Angelverein 1994.e.V“ kein ausreichender „Lockstrom“ vorhanden. Der ist aber notwendig, damit die wanderwilligen Fische überhaupt merken, dass es eine Möglichkeit des Aufstiegs gibt. Zum Anderen muss solch eine Fischtreppe sauber gehalten werden, damit das Wasser tief genug zur Fischwanderung ist. Der Wupperverband bzw. Vertreter des Wasserwerks Glüder haben vor längerer Zeit zugesagt, sich um die Fischtreppe zu kümmern, weil der Angelverein das wegen der Gefahren, die von den Arbeiten ausgehen, nicht mehr leisten konnte. Leider ist die Pflege des Fischweges nicht ausreichend erkennbar und es muss über einen Neubau nachgedacht werden. Die Durchlässigkeit der Wupper für Wasserorganismen muss gewährleistet sein, bzw. sollte Ziel aller Beteiligten sein. Das Wasserwerk Glüder muss ebenfalls unter diesen Gesichtspunkten (siehe Anlage) geprüft werden.


Die Notwendigkeit von Fischwegen ist unter anderem in der EU-Wasserrahmenrichtlinie geregelt.


Dazu meine Fragen:


Wer genau ist rechtlich für das Bauen und die Pflege von Fischtreppen im Allgemeinen auf Solinger Stadtgebiet und speziell für den beschriebenen Fischweg in Unterburg zuständig?

Inwieweit wird im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie die Funktionsfähigkeit von Fischwegen auf Solinger Stadtgebiet untersucht?

Welche baulichen Maßnahmen sind notwendig ,um den beschriebenen veralteten Fischweg wieder funktionsfähig zu machen? Welcher zeitliche Rahmen kann dafür in Betracht gezogen werden?

Gibt es eine Liste aller Fischwege in Solingen? Wie kann ich sie einsehen? Wenn es keine Dokumentation gibt , wäre es nicht sinnvoll, solch eine einzuführen?

Trifft es zu, das am Wasserwerk Glüder je nach Fischart und Größe 15-100% der Tiere vernichtet werden?

Inwieweit können Maßnahmen wie die Installierung eines Fisch-Auf- und Abstiegs und Fischschutzeinrichtungen eine Verbesserung der Situation gewährleisten? Ist die Erneuerung des Wasserrechts im Jahr 2022 durch fehlen dieser Einrichtungen gefährdet?

Ist eine dem entsprechende Umrüstung des Wasserwerks Glüder geplant? Welcher Zeit- und Kostenrahmen wird dafür veranschlagt?


(Ich bitte wegen der Spezialität der Anfrage um eine schriftliche Antwort)


Hinweise:


Aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie:

„Durchgängigkeit des Flusses

Die Durchgängigkeit des Flusses wird nicht durch menschliche Tätigkeiten gestört und ermöglicht eine ungestörte Migration aquatischer Organismen und den Transport von Sedimenten. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. „



Zur Abschiebung nach Afghanistan

Kürzlich wurden mehrere Sammelabschiebung nach Afghanistan durchgeführt - auch aus NRW. Die Bundesregierung hat Afghanistan zynisch als „sicher“ für Flüchtlinge bezeichnet, weil schließlich deutsche Soldaten vor Ort seien. Demgegenüber erklärte die UNHCR, die Flüchtlingsorganisation der UNO, dass das ganze Land von Konflikten erfasst ist und es keine sicheren Zonen mehr gibt. Daher lehnen die Kirchen, der DPWV, Pro Asyl oder die IPPNW Abschiebungen nach Afghanistan als „humanitär unverantwortlich“ ab.

Mittlerweile stellen 5 Bundesländer u.a. aus diesem Grund Abschiebungen nach Afghanistan zurück.


Meine Fragen an die Stadt sind:

Wie viele Flüchtlinge aus Afghanistan wurden im letzten Jahr bis heute nach Afghanistan abgeschoben (in der Vorlage wird keine Anzahl genannt)?

Wie viele sind noch geplant?

Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass Abschiebungen nach Afghanistan derzeit inhuman sind?

Hat die Stadt vor, Abschiebung nach Afghanistan sofort abzubrechen?

unsplash